AGB

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der SPECK Pumpen Verkaufsgesellschaft GmbH

Stand November 2022

 

I. Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der SPECK PUMPEN Verkaufsgesellschaft GmbH, und unseren Geschäftskunden (im Folgenden als „Käufer“ bezeichnet).
  2. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers eine Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

 

II. Vertragsschluss

  1. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wenn sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich – z. B. durch Auftragsbestätigung – erklärt werden oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erfolgen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Käufer Abbildungen und Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben oder sonstige Unterlagen überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

 

III. Lieferung und Lieferzeit

  1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn alle technischen Fragen geklärt sind. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt weiter voraus, dass der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt.
  2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Käufer in Folge eines von uns zu vertretenen Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein entsprechendes Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.
  3. Ebenso haften wir dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrags beruht, wobei uns ein entsprechendes Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht.
  4. Ansonsten kann der Käufer im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch 15 % des Lieferwertes, geltend machen. In jedem Fall ist auch eine Mahnung seitens des Käufers erforderlich. Uns bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als mit vorstehender Pauschale fixiert, entstanden ist. Diese Haftungsbegrenzung greift nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
  5. Sofern wir eine verbindlich zugesagte Lieferfrist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig eine voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir diesem unverzüglich erstatten. Als ein Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Die uns und dem Käufer zustehenden gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrages bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
  6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenen Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaige Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  7. Wir sind zu Teillieferungen stets berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

 

IV. Zahlungsbedingungen; Preisanpassung

  1. Unsere Preise gelten „ab Werk“ ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausweisen. Alle Transportverpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen.
  2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist netto ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
  3. Wir sind berechtigt, die vertraglich vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn die vereinbarte Lieferfrist mehr als vier Monate beträgt. Voraussetzung für eine Preiserhöhung ist die Erhöhung unserer Selbstkosten (wie beispielsweise der Materialkosten, Löhne, Transportkosten, Energiekosten, Importabgaben oder Steuern). Die Erhöhung erfolgt nach unserem billigen Ermessen, darf jedoch bei Lieferfristen bis zu sechs Monaten nicht mehr als 3 %, bei längeren Lieferfristen nicht mehr als 6 % betragen. Wir werden dem Käufer die Änderung spätestens vier Wochen vor deren geplanten Inkrafttreten schriftlich oder in Textform mitteilen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 %, hat der Käufer das Recht, innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen bleibt die Regelung des § 315 BGB unberührt.
  4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Kaufpreis während des Verzugs in Höhe des geltenden Verzugszinssatzes zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird vorbehalten. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

V. Gefahrübergang und Transport

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie der Verzögerungsgefahr geht bereits mit Auslieferung der Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Käufer im Verzug der Annahme befindet.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir dazu berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung, selbst festzulegen.
  3. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln – insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des von uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache setzt sich an der umgebildeten Sache Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
  7. Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % oder den Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

VII. Mängelgewährleistung

  1. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Bei Lieferung von gebrauchten Waren werden Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, vorbehaltlich der Haftung unter VIII.
  3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
  4. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt zu erklären oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
  5. Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir – unbeschadet der Regelung unter VIII – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit der Sache Schadensersatz statt der Leistung begehrt.
  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
  7. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, werden wir auf unsere Kosten dem Käufer grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Käufer zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus werden wir den Käufer von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
  8. Die unter 7. genannten Verpflichtungen sind vorbehaltlich Ziffer VIII. für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn
    • der Käufer uns unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,
    • der Käufer uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. uns die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Ziffer 7. ermöglicht,
    • uns – auch bei einer Inanspruchnahme des Käufers – alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,
    • der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Käufers beruht und
    • die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Käufer den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.
  9. Eine Garantie wird von uns nicht ausgesprochen.

 

VIII. Haftung

  1. Wir haften unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Gleiches gilt für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), entstehen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschaden des Käufers; wir haften nicht bei Verstößen des Käufers gegen mitgelieferte Betriebsanleitungen, deren Vorgaben strikt einzuhalten sind, sowie für natürliche Abnutzung, für Schäden an Verschleißteilen wie Dichtungen, Lagern und ähnlichem, bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Ware, nicht ordnungsgemäßer Wartung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder chemischen, elektrochemischen und elektrischen Einflüssen, es sei denn, wir haben diese zu verantworten. Eine Haftung ist zudem ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nachbessert oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns Änderungen an der Ware vornimmt.

 

IX. Datenschutz

Sämtliche vom Käufer mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden von uns ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts (insbesondere nach der DSGVO und dem BDSG) erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die personenbezogenen Daten des Käufers, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden von uns ausschließlich zur Abwicklung der abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die vom Käufer angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur Gestaltung von Angeboten findet nicht statt.

 

X. Bauleistungen

Übernehmen wir Bauleistungen für den Käufer, gilt ergänzend zu den individuellen vertraglichen Vereinbarungen die VOB/B in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

 

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer ist unser Sitz in Neunkirchen. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Käufer sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit herrührender Rechtsstreitigkeiten wird durch unseren Sitz bestimmt. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an einem anderen zuständigen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN‑Kaufrechts.

 

XII. Salvatorische Klausel

Soweit Vorschriften dieser AGB unwirksam sind oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vorschrift tritt die gesetzliche Regelung.

 

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